Dienstag, 26. April 2022
Niemand geht gegen kriminelle Richter und Gerichtspräsidenten vor
kasparhauser, 23:20h
SG Berlin
S 100 AS 1875/22 ER
Per Telefax
Berlin, 26. Apr. 2022
E I L T
BERUFUNG
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DEN RICHTER GEIGER UND DEM GERICHTSPRÄSIDENTEN HELBIG
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieser Richter Geiger ist nicht unser gesetzlicher Richter, da mehrere Beschwerden und Befangenheitsanträge gegen ihn offen sind.
Herr Helbig ist vorzuwerfen, daß er dieses Verfahren trotzdem noch diesem Richter gegeben hat. Er ist ja selber schon von mehreren Beschwerden durch mich betroffen, da er seine Arbeit nicht macht.
Ich werfe dem Richter Geiger vor, meine Familie seit vielen Jahren um unsere Rechte betrogen zu haben, wobei er auch vor Rechtsbeugung nicht zurückschreckt. So auch hier.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Richtern vorgegeben, im Eilverfahren die Folgen abzuwägen. Davon ist bei Richter Geiger keine Spur zu erkennen. Im Gegenteil, er lehnt meine völlig berechtigten Forderungen mit Lug und Betrug ab.
So geht er mit keinem Wort auf meine Expertise zu § 39 SGB XII ein, sondern zementiert vorher ergangenes Unrecht. Ein klarer Verstoß gegen § 1 SGB I, Art. 19 IV iVm Art. 20 III GG. Und natürlich gegen Menschenrecht und Völkerrecht, wie ich schon klargestellt habe.
Welche Rolle der von dem Richter Geiger erwähnte § 86b SGG spielt, erschließt sich mir nicht.
Natürlich gibt es einen Anordnungsgrund, denn dem Rechtsstaatsprinzip ist zu entsprechen und wir wurden seit vielen Jahren immer wieder durch Ämter und Gerichte um unsere Rechte gebracht. Dabei spielte auch Richter Geiger eine große Rolle sowie der Gerichtspräsident und dessen Vorgänger.
Wie unfähig dieser Richter ist, zeigt sich an seiner Behauptung, das JC sei für das Kindergeld nicht zuständig. Auch hier liegt wieder Rechtsbeugung vor, siehe dazu meine Expertise, die ich dem SG am 9.4.2022 gefaxt habe. Das JC hat das Kindergeld widerrechtlich verrechnet und ist mir zur Herausgabe verpflichtet.
Auch haben Richter die Verpflichtung, den richtigen Rechtsweg und damit auch das richtige Gericht anzuschreiben, §§ 17 und 17a GVG.
Mein Antrag auf Durchführung der Hauptverhandlung richtet sich jetzt an das LSG.
Ich vertreibe dieses Schreiben auf verschiedenen Kanälen und bitte um weitere Verbreitung.
Viele Grüße
Horst Murken
S 100 AS 1875/22 ER
Per Telefax
Berlin, 26. Apr. 2022
E I L T
BERUFUNG
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DEN RICHTER GEIGER UND DEM GERICHTSPRÄSIDENTEN HELBIG
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieser Richter Geiger ist nicht unser gesetzlicher Richter, da mehrere Beschwerden und Befangenheitsanträge gegen ihn offen sind.
Herr Helbig ist vorzuwerfen, daß er dieses Verfahren trotzdem noch diesem Richter gegeben hat. Er ist ja selber schon von mehreren Beschwerden durch mich betroffen, da er seine Arbeit nicht macht.
Ich werfe dem Richter Geiger vor, meine Familie seit vielen Jahren um unsere Rechte betrogen zu haben, wobei er auch vor Rechtsbeugung nicht zurückschreckt. So auch hier.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Richtern vorgegeben, im Eilverfahren die Folgen abzuwägen. Davon ist bei Richter Geiger keine Spur zu erkennen. Im Gegenteil, er lehnt meine völlig berechtigten Forderungen mit Lug und Betrug ab.
So geht er mit keinem Wort auf meine Expertise zu § 39 SGB XII ein, sondern zementiert vorher ergangenes Unrecht. Ein klarer Verstoß gegen § 1 SGB I, Art. 19 IV iVm Art. 20 III GG. Und natürlich gegen Menschenrecht und Völkerrecht, wie ich schon klargestellt habe.
Welche Rolle der von dem Richter Geiger erwähnte § 86b SGG spielt, erschließt sich mir nicht.
Natürlich gibt es einen Anordnungsgrund, denn dem Rechtsstaatsprinzip ist zu entsprechen und wir wurden seit vielen Jahren immer wieder durch Ämter und Gerichte um unsere Rechte gebracht. Dabei spielte auch Richter Geiger eine große Rolle sowie der Gerichtspräsident und dessen Vorgänger.
Wie unfähig dieser Richter ist, zeigt sich an seiner Behauptung, das JC sei für das Kindergeld nicht zuständig. Auch hier liegt wieder Rechtsbeugung vor, siehe dazu meine Expertise, die ich dem SG am 9.4.2022 gefaxt habe. Das JC hat das Kindergeld widerrechtlich verrechnet und ist mir zur Herausgabe verpflichtet.
Auch haben Richter die Verpflichtung, den richtigen Rechtsweg und damit auch das richtige Gericht anzuschreiben, §§ 17 und 17a GVG.
Mein Antrag auf Durchführung der Hauptverhandlung richtet sich jetzt an das LSG.
Ich vertreibe dieses Schreiben auf verschiedenen Kanälen und bitte um weitere Verbreitung.
Viele Grüße
Horst Murken
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Freitag, 11. September 2020
Hier noch das sehr seltsame Urteil
kasparhauser, 08:02h
https://www.dropbox.com/s/auqvy7ouchcy0c5/2020.09.11-SG-S58AL536.20.pdf
Ich hatte klar auf eine mündliche Verhandlung bestanden, aber dieser Richter begeht lieber Rechtsbeugung. Offensichtlich ist er sicher, nicht belangt zu werden.
Ich hatte klar auf eine mündliche Verhandlung bestanden, aber dieser Richter begeht lieber Rechtsbeugung. Offensichtlich ist er sicher, nicht belangt zu werden.
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Donnerstag, 10. September 2020
Trotz offener Befangenheitsanträge fällt der Richter ein neues Urteil
kasparhauser, 22:38h
SG Berlin
S 58 AL 536/20
Per Telefax
Berlin, 10. Sep. 2020
BERUFUNG
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
FORDERUNG NACH DISZIPLINARMASSNAHMEN
GEGEN DEN RICHTER GEIGER
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe Herrn Richter Geiger schwerwiegende Verstöße gegen die Menschlichkeit vor, siehe schon meine Schreiben vom 10. Juli 2020 und 29. 8.2020.
Auch werfe ich Herrn Geiger Diskriminierung von Schwerbehinderten vor, denn für die Ablehnung der Klage gibt es keinen mit den Gesetzen vereinbaren Grund.
Mit 29.8.2020 hatte ich klar auf eine mündliche Verhandlung bestanden. Hier verstößt Herr Geiger also gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren sowie gegen die ICESCR vom 19. Dezember 1966 und das Dokument E/CN.4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18. Januar 2000.
Da ich eine mündliche Verhandlung gefordert habe, ist diese zwingend vorgeschrieben, § 124 SGG.
Natürlich hat dieser Richter gegen seine Aufklärungspflichten aus § 106 SGG und der ZPO verstoßen.
Daher ist von den Verantwortlichen zu prüfen, ob solch ein Richter im Amt bleiben kann oder zumindest vor ein Richtergericht gestellt werden kann.
Denn selbstverständlich ist die Bundesagentur für Arbeit wie auch das JC Trägern nach dem SGB IX.
Und natürlich steht mir die Leistung nach den §§ 14ff SGB IX zu, da die gesetzlichen Fristen verstrichen sind, was dazu führt, daß mein Begehr im vollen Umfange anerkannt wurde.
Bei 13 x 2.000 Euro pro Jahr ergibt sich ein Betrag, insbesondere wenn man die gesetzlichen Zinsen bedenkt, der deutlich über dem geforderten Vorschuß liegt. Daher ist diese Forderung auch nicht überspannt, sondern dient der Beendigung der Weißen Folter.
Herr Geiger verstößt gegen alles, was einen seriösen und ehrbaren Richter ausmacht. Damit beschädigt er den Ruf des SG Berlin.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
S 58 AL 536/20
Per Telefax
Berlin, 10. Sep. 2020
BERUFUNG
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
FORDERUNG NACH DISZIPLINARMASSNAHMEN
GEGEN DEN RICHTER GEIGER
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe Herrn Richter Geiger schwerwiegende Verstöße gegen die Menschlichkeit vor, siehe schon meine Schreiben vom 10. Juli 2020 und 29. 8.2020.
Auch werfe ich Herrn Geiger Diskriminierung von Schwerbehinderten vor, denn für die Ablehnung der Klage gibt es keinen mit den Gesetzen vereinbaren Grund.
Mit 29.8.2020 hatte ich klar auf eine mündliche Verhandlung bestanden. Hier verstößt Herr Geiger also gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren sowie gegen die ICESCR vom 19. Dezember 1966 und das Dokument E/CN.4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18. Januar 2000.
Da ich eine mündliche Verhandlung gefordert habe, ist diese zwingend vorgeschrieben, § 124 SGG.
Natürlich hat dieser Richter gegen seine Aufklärungspflichten aus § 106 SGG und der ZPO verstoßen.
Daher ist von den Verantwortlichen zu prüfen, ob solch ein Richter im Amt bleiben kann oder zumindest vor ein Richtergericht gestellt werden kann.
Denn selbstverständlich ist die Bundesagentur für Arbeit wie auch das JC Trägern nach dem SGB IX.
Und natürlich steht mir die Leistung nach den §§ 14ff SGB IX zu, da die gesetzlichen Fristen verstrichen sind, was dazu führt, daß mein Begehr im vollen Umfange anerkannt wurde.
Bei 13 x 2.000 Euro pro Jahr ergibt sich ein Betrag, insbesondere wenn man die gesetzlichen Zinsen bedenkt, der deutlich über dem geforderten Vorschuß liegt. Daher ist diese Forderung auch nicht überspannt, sondern dient der Beendigung der Weißen Folter.
Herr Geiger verstößt gegen alles, was einen seriösen und ehrbaren Richter ausmacht. Damit beschädigt er den Ruf des SG Berlin.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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