Donnerstag, 10. September 2020
Trotz offener Befangenheitsanträge fällt der Richter ein neues Urteil
kasparhauser, 22:38h
SG Berlin
S 58 AL 536/20
Per Telefax
Berlin, 10. Sep. 2020
BERUFUNG
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
FORDERUNG NACH DISZIPLINARMASSNAHMEN
GEGEN DEN RICHTER GEIGER
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe Herrn Richter Geiger schwerwiegende Verstöße gegen die Menschlichkeit vor, siehe schon meine Schreiben vom 10. Juli 2020 und 29. 8.2020.
Auch werfe ich Herrn Geiger Diskriminierung von Schwerbehinderten vor, denn für die Ablehnung der Klage gibt es keinen mit den Gesetzen vereinbaren Grund.
Mit 29.8.2020 hatte ich klar auf eine mündliche Verhandlung bestanden. Hier verstößt Herr Geiger also gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren sowie gegen die ICESCR vom 19. Dezember 1966 und das Dokument E/CN.4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18. Januar 2000.
Da ich eine mündliche Verhandlung gefordert habe, ist diese zwingend vorgeschrieben, § 124 SGG.
Natürlich hat dieser Richter gegen seine Aufklärungspflichten aus § 106 SGG und der ZPO verstoßen.
Daher ist von den Verantwortlichen zu prüfen, ob solch ein Richter im Amt bleiben kann oder zumindest vor ein Richtergericht gestellt werden kann.
Denn selbstverständlich ist die Bundesagentur für Arbeit wie auch das JC Trägern nach dem SGB IX.
Und natürlich steht mir die Leistung nach den §§ 14ff SGB IX zu, da die gesetzlichen Fristen verstrichen sind, was dazu führt, daß mein Begehr im vollen Umfange anerkannt wurde.
Bei 13 x 2.000 Euro pro Jahr ergibt sich ein Betrag, insbesondere wenn man die gesetzlichen Zinsen bedenkt, der deutlich über dem geforderten Vorschuß liegt. Daher ist diese Forderung auch nicht überspannt, sondern dient der Beendigung der Weißen Folter.
Herr Geiger verstößt gegen alles, was einen seriösen und ehrbaren Richter ausmacht. Damit beschädigt er den Ruf des SG Berlin.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
S 58 AL 536/20
Per Telefax
Berlin, 10. Sep. 2020
BERUFUNG
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
FORDERUNG NACH DISZIPLINARMASSNAHMEN
GEGEN DEN RICHTER GEIGER
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe Herrn Richter Geiger schwerwiegende Verstöße gegen die Menschlichkeit vor, siehe schon meine Schreiben vom 10. Juli 2020 und 29. 8.2020.
Auch werfe ich Herrn Geiger Diskriminierung von Schwerbehinderten vor, denn für die Ablehnung der Klage gibt es keinen mit den Gesetzen vereinbaren Grund.
Mit 29.8.2020 hatte ich klar auf eine mündliche Verhandlung bestanden. Hier verstößt Herr Geiger also gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren sowie gegen die ICESCR vom 19. Dezember 1966 und das Dokument E/CN.4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18. Januar 2000.
Da ich eine mündliche Verhandlung gefordert habe, ist diese zwingend vorgeschrieben, § 124 SGG.
Natürlich hat dieser Richter gegen seine Aufklärungspflichten aus § 106 SGG und der ZPO verstoßen.
Daher ist von den Verantwortlichen zu prüfen, ob solch ein Richter im Amt bleiben kann oder zumindest vor ein Richtergericht gestellt werden kann.
Denn selbstverständlich ist die Bundesagentur für Arbeit wie auch das JC Trägern nach dem SGB IX.
Und natürlich steht mir die Leistung nach den §§ 14ff SGB IX zu, da die gesetzlichen Fristen verstrichen sind, was dazu führt, daß mein Begehr im vollen Umfange anerkannt wurde.
Bei 13 x 2.000 Euro pro Jahr ergibt sich ein Betrag, insbesondere wenn man die gesetzlichen Zinsen bedenkt, der deutlich über dem geforderten Vorschuß liegt. Daher ist diese Forderung auch nicht überspannt, sondern dient der Beendigung der Weißen Folter.
Herr Geiger verstößt gegen alles, was einen seriösen und ehrbaren Richter ausmacht. Damit beschädigt er den Ruf des SG Berlin.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
... comment